Die Ergebnisse der stationären Luftmessungen werden entsprechend der Grenz-, Richt- und Schwellenwerte, die in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionschutzgesetzes (39. BImSchV) vorgegeben sind, bewertet.
Flächendeckende Messungen
Flächendeckende Messungen im Nürnberger Stadtgebiet werden durch das Luftmessfahrzeug druchgeführt.